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News Update

Informationen zur aktuellen Situation

An der Management School St.Gallen finden Präsenztrainings unter Einhaltung der gültigen Vorschriften statt. Einschränkungen und Einreisebestimmungen variieren je nach Herkunftsland. Es obliegt der Verantwortung des Teilnehmers, sich selbt über verbindlich geltende Einreisebestimmungen zu informieren.

Aktuelle Informationen zu den Vorschriften der Schweiz finden Sie hier.

Die Management School St.Gallen hat ein Hygiene- und Schutzkonzept erstellt, das den aktuellen Vorgaben des Schweizerischen Bundesamts für Gesundheit entspricht und das von Seminarteilnehmern und Referenten einzuhalten ist. Mit den Veranstaltungshotels stehen wir in engem Kontakt und es bestehen klare und mit uns abgestimmte Konzepte.

Einreise in die Schweiz

Alle Einreisenden müssen ein ausgefülltes Einreiseformular vorweisen. 

Unabhängig davon, ob Sie vollständig geimpft sind oder eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung nachweisen können, gilt zudem die Testpflicht. Sie werden zu zwei Zeitpunkten aufgefordert, einen negativen PCR-Test vorzuweisen:

  • Bei der Einreise: Machen Sie an Ihrer Abgangsdestination einen PCR-Test (nicht älter als 72h). Weisen Sie das Testergebnis zusammen mit dem ausgefüllten Einreiseformular bei der Einreise vor.
  • 4-7 Tage nach der Einreise: Einige Tage nach Ihrer Einreise machen Sie einen weiteren PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in der Schweiz. Dieses Testergebnis muss dem Kanton gemeldet werden. Für Einreisende, die vor dem 7. Tag wieder ausreisen, ist ein weiterer Test nicht obligatorisch, aber empfohlen. Bie der Organisation eines Tests in der Schweiz unterstützen wir Sie.

Wenn Sie im Grenzgebiet Deutschland (Land Baden-Württemberg, Land Bayern), im Grenzgebiet Österreich (Land Tirol, Land Vorarlberg) oder in einem anderen angrenzenden Gebiet zur Schweiz wohnhaft sind, sind Sie von einer Testpflicht ausgenommen.

Das «EU Digital COVID Certificate» der EU ist auch in der Schweiz anerkannt. 

Wiedereinreise aus der Schweiz nach Deutschland

Dei Schweiz wird derzeit weder als Hochrisiko- noch als Virusvariantengebiet geführt. Es besteht dennoch eine generelle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der Art des Verkehrsmittels. Bei Einreise muss über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen. 

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei der Organisation eines Tests bieten wir Unterstützung.

Wiedereinreise aus der Schweiz nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich aus der Schweiz gilt ebenfalls die 3G-Regel (getestet, genesen oder geimpft). Bei der Organisation eines Tests bieten wir Unterstützung.

Sollten Sie keine der 3Gs nachweisen können, müssen Sie eine Reiseregistrierung durchführen und den Test innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nachholen. 

 

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